Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung
Als Lohnsteuerhilfeverein kümmern wir uns das ganze Jahr um Ihre Steuerangelegenheiten. Erstellung Ihrer Steuererklärung, Beratung zur Steuerklassenwahl und Prüfung Ihrer Steuerbescheide.
Worauf Sie sich verlassen können
Wir decken das gesamte Spektrum der Lohnsteuerhilfe ab – von der ersten Beratung bis zur Prüfung des Bescheids.
Beratung
Steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente). Beratung zur Rentensteuer, sowie zur Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz). Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen. Beratung zur Steuerklassenwahl.
Erstellung der Steuererklärung
Erstellung der Einkommenssteuererklärung (bis zu 4 Jahre rückwirkend, in manchen Fällen bis zu 7 Jahre möglich). Einreichen beim Finanzamt. Erledigung des Schriftverkehrs und Beantwortung von möglichen Rückfragen seitens des Finanzamtes.
Beantragung
Beantragung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc. Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug.
Überprüfung
Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen. Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden.
Checkliste für Ihre Steuererklärung
Für die Steuererklärung werden einige Unterlagen benötigt. Von Lohnsteuerbescheinigungen bis zu
den Lohnersatzleistungen.
In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Dokumente, die Sie bereithalten sollten. Reichen
Sie uns gerne auch Unterlagen ein, bei denen Sie das Gefühl haben, diese könnten für die
Steuererklärung relevant sein. Sie können die Unterlagen natürlich auch jederzeit nachreichen.
Allgemeine Angaben
- Name und Geburtsdatum
- Steuernummer + Steuer ID Nr.
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid
Einkommensarten + Nachweise
- Lohnsteuerbescheinigung
- Rentenbescheide / Rentenanpassungsmitteilungen / Rentenbezugsmitteilungen
- Mieteinnahmen, Mietvertrag, Nachweis des Zahlungseingangs
- Bei Entgeltersatzleistungen: Bescheinigungen bzw. Nachweise über den Bezug von Arbeitslosengeldes, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Übergangsgeld oder Insolvenzausfallgeld (von Agentur für Arbeit)
Werbungskosten
- Nachweise über Fahrtkosten
- Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
- Belege für Arbeitsmittel & Berufsbekleidung
- Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- Reisekosten (Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen falls erhalten)
- Aufwendungen für berufliche Fortbildung (z. B. zum Meister oder Fachwirt, Studienkosten)
- Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung
- Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung und Zahlungsnachweise)
- Steuerberatungskosten
Kinder
- Kinderbetreuungskosten (Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise)
- Gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern
Sonderausgaben
- Versorgungsaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Lebens- und Rentenversicherung)
- Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente)
- Bescheinigungen zur privaten Leibrentenversicherung (Rürup- bzw. Basis-Rente)
- Spenden / Zuwendungen
- Kosten für eigene Berufsausbildung (Rechnungen)
Außergewöhnliche Belastung
- Krankheitskosten (Medikamente, Arztkosten, Brille, Abrechnung, Aufenthalte im Krankenhaus)
- Pflegeaufwendungen & Beerdigungskosten (Nachweis über Vermögen des Verstorbenen)
- Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn)
- Unterhalt an Angehörige (Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person, Steueridentifikationsnummer)
- Ausweis für behinderte Menschen
- Nachweis Pflegestufe bzw. Pflegegrad
Sonstige Kosten
- Handwerkerleistungen (z. B. Schornsteinfeger oder Fliesenleger)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst)
- Speditionskosten bei privaten Umzügen (Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich)
- Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters
Wer kann unsere Hilfe beanspruchen?
Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) beraten.
Beratungsberechtigt sind:
Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, sofern sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltsleistungen erzielen.
Einnahmen aus Vermietung/Kapitalvermögen dürfen 18.000 € (Alleinstehende) bzw. 36.000 € (Verheiratete) nicht überschreiten.
Wir sind nicht nur im Frühjahr, sondern das ganze Jahr für Ihre Fragen da.
Als Mitglieder profitieren Sie von verlängerten Abgabefristen beim Finanzamt.
Wir führen bei Bedarf Einsprüche und Klageverfahren für Sie durch.
Beitragsordnung
Sie haben wenig verdient? Dann zahlen Sie auch weniger Beiträge an uns! Sehen Sie in unserer Gebührentabelle, wie wenig Sie zahlen müssen, denn der jährliche Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein ist sozial gestaffelt.
| Bemessungsgrundlage (Jahreseinnahmen) | Jährlicher Beitrag inkl. 19% MwSt. |
|---|---|
| bis 10.000,00 € | 50,00 € |
| 10.000,01 € bis 20.000,00 € | 70,00 € |
| 20.001,00 € bis 30.000,00 € | 100,00 € |
| 30.001,00 € bis 40.000,00 € | 120,00 € |
| 40.001,00 € bis 50.000,00 € | 140,00 € |
| 50.001,00 € bis 60.000,00 € | 160,00 € |
| 60.001,00 € bis 70.000,00 € | 180,00 € |
| 70.001,00 € bis 80.000,00 € | 220,00 € |
| 80.001,00 € bis 90.000,00 € | 250,00 € |
| 90.001,00 € bis 100.000,00 € | 270,00 € |
| 100.001,00 € bis 150.000,00 € | 300,00 € |
| 150.001,00 € bis 200.000,00 € | 350,00 € |
| 200.001,00 € bis 250.000,00 € | 400,00 € |
| 250.001,00 € bis 300.000,00 € | 450,00 € |
| 300.001,00 € bis 350.000,00 € | 500,00 € |
| ab 350.001,00 € | 550,00 € |
Das sagen unsere Mitglieder
Vertrauen Sie auf Weiterempfehlungsraten und persönliche Erfahrungsberichte?
Wir sind auf 8 verschiedenen Portalen aufgelistet, damit eine bessere Transparenz gewährleistet ist.
Lassen Sie sich gerne von der Vielzahl positiver Bewertungen überzeugen.
Häufige Fragen
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 35,00 Euro und 550,00 Euro pro Jahr und ist sozialgestaffelt, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag dementsprechend (schauen Sie auf unserer Website unter der Rubrik BEITRÄGE für Beispiele).
Ja. Wenn Sie sich durch die zusätzlichen Einnahmen in einer höheren Stufe befinden, müssen Sie einen höheren Beitrag leisten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das der Fall ist, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne weiter.
Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mitgliedern eine Sepa Lastschrift. Das bedeutet, dass zu Fälligkeiten, die Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Natürlich ist dies nicht zwingend. Sie können die Beiträge auch bequem über Ihr Girokonto auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie in der Nähe unseres Vereins wohnen, können Sie auch vor Ort in bar zahlen. Dies bieten wir zwar an, aber das Bargeldlose Verfahren bevorzugen wir.
Wie in den meisten Vereinen ist auch im Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Durch diesen Beitrag können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Es kommen keine nachträglichen Kosten auf Sie zu.