Sie haben wenig verdient?
Dann zahlen Sie auch weniger Beiträge an uns!
Sehen Sie in unserer Gebührentabelle, wie wenig Sie zahlen müssen, denn der jährliche Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein ist sozial gestaffelt.
Dabei setzt sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen zusammen.
Dies sind u.a.:
1. Bruttoarbeitslohn/löhne,
2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
In Lebenspartnerschaften werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen der zusammenveranlagten Ehegatten zusammengerechnet.
BEISPIEL:
Sie sind Arbeitnehmer und hatten in 2022 einen Jahresbruttolohn von 42.000,00 EUR. Ihr Jahresmitgliedsbeitrag wäre 140,00 EUR.
Wenn Ihr Ehepartner auch arbeitet und einen Jahresbruttolohn von 20.000,00 EUR erzielt, addieren Sie beide Jahreslöhne zusammen.
In diesem Fall 42.000,00 EUR + 20.000,00 EUR = 62.000,00 EUR.
Ihre Bemessungsgrundlage liegt dann bei 62.000,00 EUR und damit lautet Ihr Beitrag: 180,00 EUR.
In unserer unten aufgeführten Beitragsordnung können Sie Ihren Beitrag ermitteln.
Wir beraten Sie gerne, wie hoch Ihr Beitrag genau ist, falls Sie sich unsicher sein sollten.
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Wie berechnen sich meine Beiträge?Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 35,00 Euro und 550,00 Euro pro Jahr und ist sozialgestaffelt, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag dementsprechend (schauen Sie auf unserer Website unter der Rubrik BEITRÄGE für Beispiele).
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Kann sich der Beitrag erhöhen?Ja. Wenn Sie sich durch die zusätzlichen Einnahmen in einer höheren Stufe befinden, müssen Sie einen höheren Beitrag leisten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das der Fall ist, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne weiter.
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Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mitgliedern eine Sepa Lastschrift. Das bedeutet, dass zu Fälligkeiten, die Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Natürlich ist dies nicht zwingend. Sie können die Beiträge auch bequem über Ihr Girokonto auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie in der Nähe unseres Vereins wohnen, können Sie auch vor Ort in bar zahlen. Dies bieten wir zwar an, aber das Bargeldlose Verfahren bevorzugen wir.
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Gibt es eine Fälligkeit der Beiträge?Wie in den meisten Vereinen ist auch im Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Durch diesen Beitrag können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Es kommen keine nachträglichen Kosten auf Sie zu.