
Sie haben wenig verdient?
Dann zahlen Sie auch weniger Beiträge an uns!
Sehen Sie in unserer Gebührentabelle, wie wenig Sie zahlen müssen, denn der jährliche Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein ist sozial gestaffelt.
Dabei setzt sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen zusammen.
Dies sind u.a.:
1. Bruttoarbeitslohn/löhne,
2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
In Lebenspartnerschaften werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen der zusammenveranlagten Ehegatten zusammengerechnet.
BEISPIEL:
Sie sind Arbeitnehmer und hatten in 2020 einen Jahresbruttolohn von 42.000,00 EUR. Ihr Jahresmitgliedsbeitrag wäre 140,00 EUR.
Wenn Ihr Ehepartner auch arbeitet und einen Jahresbruttolohn von 20.000,00 EUR erzielt, addieren Sie beide Jahreslöhne zusammen.
In diesem Fall 42.000,00 EUR + 20.000,00 EUR = 62.000,00 EUR.
Ihre Bemessungsgrundlage liegt dann bei 62.000,00 EUR und damit lautet Ihr Beitrag: 180,00 EUR.
In unserer unten aufgeführten Beitragsordnung können Sie Ihren Beitrag ermitteln.
Wir beraten Sie gerne, wie hoch Ihr Beitrag genau ist, falls Sie sich unsicher sein sollten.

