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Glückliche Frau

Ihre Vorteile als Mitglied

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Sozial gestaffelte gerechte Mitgliedsbeiträge

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Hohe fachliche Kompetenz und persönliche Betreuung

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Verlängerte Abgabefristen

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Übernahme der vollständigen Abwicklung mit dem Finanzamt

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Wir sorgen für Steuergerechtigkeit unserer Mitglieder

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Sie brauchen sich keine Sorgen mehr um Ihre Steuerangelegenheiten zu machen

Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. 

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Entsprechend der gesetzlichen Steuerberatung Befugnis dürfen Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder Steuerhilfe leisten, wenn sie eine natürliche Person sind und ausschließlich:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn und Gehalt) oder

  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z.B. Renten, Altersvorsorge) oder

  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten) vorliegen.

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen

  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

Allerdings darf dabei die Summe der vorgenannten Einnahmen bei ledigen Personen 18.000 Euro, sowie bei verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht überschreiten.

Dagegen gibt es bei nichtselbständigen Einkünften (Lohn und Gehalt) und Renten keine finanzielle Grenze nach oben hin.

  • Wie berechnen sich meine Beiträge?
    Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 35,00 Euro und 550,00 Euro pro Jahr und ist sozialgestaffelt, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag dementsprechend (schauen Sie auf unserer Website unter der Rubrik BEITRÄGE für Beispiele).
  • Kann sich der Beitrag erhöhen?
    Ja. Wenn Sie sich durch die zusätzlichen Einnahmen in einer höheren Stufe befinden, müssen Sie einen höheren Beitrag leisten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das der Fall ist, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne weiter.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
    Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mitgliedern eine Sepa Lastschrift. Das bedeutet, dass zu Fälligkeiten, die Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Natürlich ist dies nicht zwingend. Sie können die Beiträge auch bequem über Ihr Girokonto auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie in der Nähe unseres Vereins wohnen, können Sie auch vor Ort in bar zahlen. Dies bieten wir zwar an, aber das Bargeldlose Verfahren bevorzugen wir.
  • Gibt es eine Fälligkeit der Beiträge?
    Wie in den meisten Vereinen ist auch im Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Durch diesen Beitrag können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Es kommen keine nachträglichen Kosten auf Sie zu.

Mitgliedsantrag

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Steuerjahre wählen. (Bitte wählen Sie nur das 1. Jahr, z.B. wenn Sie 2017-2020 erstellen lassen möchten, nur 2017 anklicken. Danke. Es dient nur zu unserer Information, hiermit ensteht kein Vertrag).

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