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Haben Sie noch Fragen?
Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzuschreiben, oder anzurufen. Im Steuerrecht wird es immer komplexer und verwirrender für die meisten.
Immer auf dem neuesten zu bleiben, ist oft nicht möglich.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ansonsten würden wir Sie als neuestes Mitglied in unserem Verein herzlich begrüßen.
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Wie berechnen sich meine Beiträge?Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 35,00 Euro und 550,00 Euro pro Jahr und ist sozialgestaffelt, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag dementsprechend (schauen Sie auf unserer Website unter der Rubrik BEITRÄGE für Beispiele).
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Kann sich der Beitrag erhöhen?Ja. Wenn Sie sich durch die zusätzlichen Einnahmen in einer höheren Stufe befinden, müssen Sie einen höheren Beitrag leisten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das der Fall ist, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne weiter.
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Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mitgliedern eine Sepa Lastschrift. Das bedeutet, dass zu Fälligkeiten, die Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Natürlich ist dies nicht zwingend. Sie können die Beiträge auch bequem über Ihr Girokonto auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie in der Nähe unseres Vereins wohnen, können Sie auch vor Ort in bar zahlen. Dies bieten wir zwar an, aber das Bargeldlose Verfahren bevorzugen wir.
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Gibt es eine Fälligkeit der Beiträge?Wie in den meisten Vereinen ist auch im Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Durch diesen Beitrag können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Es kommen keine nachträglichen Kosten auf Sie zu.
Rechtlicher Hinweis
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis
(§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz).
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